Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
2.
a) Wohnungsmietvertrag: 2 Monatsmieten;
b) Gewerbemietvertrag mit einer Vertragsdauer von weniger als 10 Jahren: 3 Monatsmieten;
c) Gewerbemietvertrag mit einer Vertragsdauer von 10 Jahren und mehr: 3% der 10-Jahresmiete;
d) Options-, Vormietrechte: 3% der 5-Jahresmiete;
e) Kaufvertrag bis zu einem Gesamtkaufpreis von € 150.000,–: 5% des Gesamtkaufpreises;
f) Kaufvertrag mit einem Gesamtkaufpreis über € 150.000,–: 4% des Gesamtkaufpreises;
g) Vorkaufsrecht: 1% des Verkehrswertes.
Der Gesamtkaufpreis umfasst alle vom Auftraggeber seinem Verkäufer versprochenen Leistungen. Er erstreckt sich auch auf den vom Auftraggeber zu zahlenden Kaufpreis für Einbauten oder Möbel; gleichgültig, ob diese Verpflichtung in einem gesonderten Vertrag begründet wird.
Bei Erbbaurechten wird die Maklergebühr vom Eigentumsverkehrswert des Grundstückes sowie vom Kaufpreis für das Erbbaurecht berechnet.
Wird ein Grundstück nachgewiesen, auf dem der Eigentümer oder der nachgewiesene Bauträger/Generalunternehmer ein schlüsselfertiges Objekt erstellt, wird die Maklergebühr vom Gesamtwert (Grundstückswert zzgl. Herstellungsaufwand) berechnet.